Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der BM Elektrobau GmbH, Bremer Straße 8, 30827 Garbsen, nachfolgend BM Elektrobau GmbH genannt
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der BM Elektrobau GmbH und ihren Auftraggebern. Einbezogen in den Anwendungsbereich sind alle das Vertragsverhältnis betreffende Geschäfte.
2. Auftragsbestätigung
Verträge kommen zustande entweder durch direkten Vertragsschluss unter Anwesenden oder durch zeitlich aufeinander folgende Bestellung des Auftraggebers und Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Nimmt die BM Elektrobau GmbH eine Bestellung des Auftraggebers nicht innerhalb von 14 Kalendertagen an (Zugang maßgebend), ist der Auftraggeber an seine Bestellung nicht mehr gebunden. Die Vertragsunterlagen sind schriftlich auszufertigen. Das Verkaufspersonal (Handelsvertreter oder eigene Außendienstmitarbeiter) des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen. Im Vertrag/der Bestellung/der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Termin für Lieferung und Montage anzugeben. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen für den Vertragsgegenstand bei der zuständigen Baubehörde sowie die Statik des Baukörpers sind kein Vertragsinhalt, sondern unterfallen dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
3. Preise
Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. BM Elektrobau GmbH hält sich an einseitig angebotene Preise bis 14 Tage nach Zugang des Angebots gebunden. Ändern sich nach dem Wunsch des Auftraggebers Stückzahlen, Maße oder die Art der Ausführung, ist der ursprünglich vereinbarte Preis entsprechend der Änderung herabzusetzen bzw. zu erhöhen.
4. Liefrerung
Die Lieferung und Montage hat nach den Angaben im Auftragsschein zu erfolgen. Ist eine bestimmte Zeit für die Lieferung und Montage nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgen diese innerhalb eines üblichen Zeitraumes von vier bis zwölf Wochen nach Beginn der Lieferzeit. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs der vereinbarten Zahlung bzw. Anzahlung gem. nachfolgendem § 6 (1) bzw. (2) und nicht bevor der Kunde alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrages erfüllt hat (z. B. bauliche oder behördliche Voraussetzungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers liegen).
Sollte der Auftragnehmer den vertraglichen Termin zur Lieferung und Montage nicht einhalten, so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist darf 14 Kalendertage nicht unterschreiten. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Kann die Lieferung und Montage gemäß den vertraglichen Vorgaben infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden BM Elektrobau GmbH nicht eingehalten werden, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung der BM Elektrobau GmbH zum Schadensersatz. BM Elektrobau GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung unverzüglich zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
5. Abnahme nach Fertigstellung
Die Abnahmen des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgten nach Fertigstellung beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat mit der BM Elektrobau GmbH innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Schlussrechnung einen Vor-Ort-Termin zur Abnahme zu vereinbaren, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Es ist ein schriftliches Abnahmeprotokoll anzufertigen, welches vom Auftraggeber und der BM Elektrobau GmbH zu unterzeichnen ist.
6. Zahlung
Die BM Elektrobau GmbH stellt folgende Varianten der Bezahlung zur Verfügung: 50% des vereinbarten Kaufpreises ist nach Vertragsunterschrift. 50% des vereinbarten Kaufpreises ist nach Montage der AC-Seite (Verkabelung vom Wechselrichter zum Zählerkasten bzw. zum Netzübergabepunkt) fällig.
7. Sachmangel
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand allerdings trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit die BM Elektrobau GmbH aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber bei der BM Elektrobau GmbH geltend zu machen. Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten/ersetzten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum BM Elektrobau GmbH. § 7 Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt § 8 Haftung.
8. Haftung
BM Elektrobau GmbH haftet - vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze des § 8 - nur, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BM Elektrobau GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. BM Elektrobau GmbH haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf), allerdings bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit die BM Elektrobau GmbH eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt folgendes: Die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen (1) bis (4) gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BM Elektrobau GmbH, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung abgedeckt ist. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der BM Elektrobau GmbH für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von diesen – mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten – durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für die BM Elektrobau GmbH geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
9. Rücktritt
Die Lieferung und Montage steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung ohne Verschulden der BM Elektrobau GmbH. Für den Fall, dass der Hersteller des Vertragsgegenstandes diesen ohne Verschulden der BM Elektrobau GmbH nicht so rechtzeitig liefert, dass diese die zwischen ihr und dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung und Montage einhalten kann, können sowohl der Auftraggeber wie auch die BM Elektrobau GmbH unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferzeit absehbar um mehr als zwei Wochen überschritten wird. Hiervon unabhängig können Auftraggeber und die BM Elektrobau GmbH unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Lieferzeit abweichend vereinbaren. Die BM Elektrobau GmbH teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn eine Selbstbelieferung nicht oder nicht rechtzeitig stattfindet. Eventuell erbrachte Zahlungen des Auftraggebers werden nach der Erklärung des Rücktritts unverzüglich erstattet. § 10 Kündigung/pauschaler Vergütungsanspruch Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach § 649 BGB oder tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der BM Elektrobau GmbH aus nicht von diesen zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor die BM Elektrobau GmbH mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist die BM Elektrobau GmbH berechtigt, eine pauschale Vergütung i. H. v. 20 % des Nettovertragswertes zu verlangen. Dem Auftraggeber ist es gestattet nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und Aufwendungen BM Elektrobau GmbH eine wesentlich niedrigere Vergütung als die vorstehende 20%ige Pauschale gerechtfertigt ist. BM Elektrobau GmbH ist abweichend von vorstehendem Absatz (1) berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungsanspruch nach § 649 BGB zu verlangen.
10. Kündigung/pauschaler Vergütungsanspruch
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach § 649 BGB oder tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der BM Elektrobau GmbH aus nicht von diesen zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor die BM Elektrobau GmbH mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist die BM Elektrobau GmbH berechtigt, eine pauschale Vergütung i. H. v. 20 % des Nettovertragswertes zu verlangen. Dem Auftraggeber ist es gestattet nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und Aufwendungen BM Elektrobau GmbH eine wesentlich niedrigere Vergütung als die vorstehende 20%ige Pauschale gerechtfertigt ist. BM Elektrobau GmbH ist abweichend von vorstehendem Absatz (1) berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungsanspruch nach § 649 BGB zu verlangen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Vertragsgegenstände bleiben bis zur Zahlung des in § 6 Abs. 1 benannten Kaufpreises im Eigentum der BM Elektrobau GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat der BM Elektrobau GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten. Gleiches gilt für montierte Vertragsgegenstände.
12. Sonstiges
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der BM Elektrobau GmbH. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Geschäftssitz der BM Elektrobau GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.